Das Amtsgericht Usingen wurde aufgelöst und dessen bisherige Zuständigkeiten für die Gemeinden Grävenwiesbach, Neu-Anspach, Usingen, Wehrheim dem Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe und für die Gemeinden Schmitten und Weilrod dem Amtsgericht Königstein im Taunus zugewiesen.