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Das Amtsgericht Usingen wurde aufgelöst und dessen bisherige Zuständigkeiten für die Gemeinden Grävenwiesbach, Neu-Anspach, Usingen, Wehrheim dem Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe  und für die Gemeinden Schmitten und Weilrod dem Amtsgericht Königstein im Taunus  zugewiesen.

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